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C5 Sterilisiert

Ab 1933 war es laut dem „Gesetz zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses“ in Deutschland legal, Männer und Frauen zwangsweise zu sterilisieren, die die Nationalsozialisten als unerwünschte Elemente der Gesellschaft betrachteten, wie geistig oder körperlich Behinderte, Angehörige angeblich „minderwertiger Rassen“ sowie so genannte „geborene Kriminelle.“

Zwischen 1933 und 1945 wurden mehr als 400.000 Personen gegen ihren Willen sterilisiert - darunter zahlreiche Roma und Sinti. Manche Männer und Frauen wurden sterilisiert und entgingen damit der Deportation in ein Konzentrationslager, andere wurden in den Lagern zwangsweise sterilisiert. Dieses Gesetz wurde erst 1988 aufgehoben und die Opfer wurden niemals entschädigt.

Titelseite des Reichsgesetzblatt vom 25. Juli 1933.
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