B4 Spezielle Ausweise
Ab 1912 zwangen die französischen Behörden alle Menschen ohne festen Wohnsitz, ein so genanntes „Carnet anthropometrique“ bei sich zu führen, das erstmals die körperlichen Eigenschaften des Inhabers/der Inhaberin beschrieb sowie ein Foto und die Fingerabdrücke beinhaltete. Sehr bald übernahmen auch andere europäische Länder diese Praxis.