C3 „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“
Die Nationalsozialisten setzten eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die alle Roma und Sinti als „geborene Verbrecher“ brandmarkten. Die Nationalsozialisten behaupteten, dass, selbst wenn Sinti und Roma noch niemals ein Verbrechen begangen hätten, sie früher oder später doch eines begehen würden, denn dies sei ein Teil ihres biologischen Erbes. Im Rahmen der so genannten „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ verhafteten die Nationalsozialisten also nicht nur jene, die wirklich ein Verbrechen begangen hatten, sondern auch alle jene, die ihrer Meinung nach irgendwann eines begehen könnten.